Alle Mitglieder werden gebeten, nachfolgende Punkte bei der Platzbenutzung zu beachten, damit ein für alle Mitglieder geregelter Spielbetrieb gewährleistet ist.
1. Spieldauer
Die Spieldauer beträgt für ein Einzel 60 Minuten, für ein Doppel 90 Minuten.
Vor Spielbeginn ist die Platzuhr einzustellen.
2. Spielzeiten für Erwachsene und Jugendliche
Die Spielberechtigung besteht einmal am Tag. Es kann jedoch weiter gespielt werden, bis andere Berechtigte den Platz benutzen wollen. Für Weiterspielende gelten die Regeln wie vor.
4. Ausnahmen
Meisterschaftsspiele im WTV, Vereinsmeisterschaften, Meisterschaftsspiele und das Training mit Trainer haben Vorrang vor der Einzelberechtigung.
Sie werden durch Aushang rechtzeitig bekannt gemacht.
5. Gastspieler
Als Gastspieler gelten alle Spieler, die keinem Tennisverein des DTB angehören. Gastspieler sind spielberechtigt, wenn sie in die ausliegende Liste eingetragen wurden.
In die Liste sind Gastgeber, Gastspieler, Datum und Uhrzeit der Spiele einzutragen.
Der Gastspielbeitrag beträgt 7,- €uro.
Ein Gastspieler kann maximal 5 mal pro Saison antreten.
Die Gebühren können direkt in die Kasse eingezahlt oder vom zuständigen Gastgeber eingezogen und dem Kassenwart überstellt werden.
Das Spielen mit Gästen ist nur gestattet, wenn die Anlage nicht ausgelastet ist.
6. Benutzung der Anlage
Die Plätze dürfen grundsätzlich nur im hergerichteten Zustand bespielt werden und sind nach jedem Spielen wieder spielfertig herzurichten.
- Vor Betreten des Platzes ist die Uhr auf die augenblickliche Uhrzeit einzustellen.
- Das Betreten des Tennisplatzes ist nur mit Tennisschuhen (allgemeine Turn- und Joggingschuhe reichen nicht) und in Tenniskleidung gestattet.
- Die erforderlichen Pflegemaßnahmen sind innerhalb der vorgesehenen Spieldauer durchzuführen, und zwar: Vor dem Spiel sind trockene Teile des Platzes zu wässern.
- Nach dem Spiel ist der Platz mit der Matte von außen nach innen kreisförmig abzuziehen. Den Abziehbesen bei normaler Platzpflege nicht gebrauchen, sondern nur mit den Matten abziehen.
Die Linien sind nur bei Bedarf zu säubern. - Alle Spieler/innen werden gebeten, mit den Wartungsmitteln sorgfältig umzugehen und diese nach der Pflege des Platzes am dafür bestimmten Ort aufzuhängen.
- Der Platzwart hat das Recht, Plätze zu sperren.
Bei groben Verstößen gegen die Platzordnung behält sich der Vorstand eine Ahndung durch Ausspruch einer Spielsperre vor. Dies gilt insbesondere für Spieler/innen, die die nötige Platzpflege unterlassen.
Die Bewirtschaftung der Anlage ist in einem Bewirtschaftungsplan geregelt, der im Aushang bekannt gegeben wird.
Grundsätzlich gilt, dass Getränke jeglicher Art aus dem Vereinsheim bezogen werden müssen.
Ausnahmen müssen vom Vorstand genehmigt werden.
Der Vorstand